IT-Planungsrat stellt Weichen für kritische Phase der OZG-Umsetzung
Meldung IT-Planungsrat 22.10.2020
In seiner 33. Sitzung stellt sich der IT-Planungsrat erneut geschlossen hinter das "Einer für Alle“-Prinzip.
In seiner 33. Sitzung behandelte der IT-Planungsrat die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als eines seiner Schwerpunktthemen. Die heutigen Beschlüsse bekräftigen das Prinzip der Nutzerorientierung und die Nachnutzungsvariante "Einer für Alle“. Zu den zentralen Themen gehörten unter anderem das Kooperationsmodell FIT-Store, die interoperablen Servicekonten und die Registermodernisierung. Die Sitzung fand unter der Leitung von Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter erneut als Videokonferenz statt.
"Die OZG-Umsetzung geht jetzt in eine kritische Phase. In den kommenden Monaten entscheidet sich, ob wir unser Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürger einlösen können: Bundesweit nutzerfreundliche und sichere digitale Verwaltungsangebote zu schaffen,“ sagt Richter. "Das gelingt nur, wenn Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Einzelne regionale Leuchttürme reichen nicht. Ich freue mich, dass sich hier alle Mitglieder des IT-Planungsrats einig sind.“
Der IT-Planungsrat stellt sich erneut geschlossen hinter das "Einer für alle“-Prinzip als wichtige Voraussetzung für eine ressourcenschonende und flächendeckende OZG-Umsetzung. Darauf verständigten sich die Mitglieder zuletzt vergangenen Monat in der Sondersitzung zur Umsetzung der zusätzlichen 3 Mrd. € aus dem Konjunkturpaket am. Um hier eine Zusammenarbeit auf föderaler Ebene zu erleichtern, beschloss der IT-Planungsrat in seiner heutigen Sitzung, das Konzept des FIT-Store weiter umzusetzen. Das von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) gemeinsam mit Bund und Ländern erarbeitete Kooperationsmodell soll einen leistungsübergreifenden rechtlichen Rahmen für die Nutzung bereits entwickelter Lösungen bieten.
Fortschritte auch bei der technischen Infrastruktur für eine nutzerorientierte OZG-Umsetzung
Der von Bund und Länder vereinbarte Aufbau interoperabler Servicekonten soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ermöglichen, mit nur einem Servicekonto alle Online-Dienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nutzen zu können. Heute beschlossen die Mitglieder des IT-Planungsrates, die zentrale technische Infrastruktur zur Umsetzung der Interoperabilität FINK – entwickelt unter Federführung des Freistaates Bayern – mit Mitteln des Digitalisierungsbudgets im nächsten Jahr als Projekt fortzuführen. Ziel ist es, die technische Infrastruktur weiter auszubauen, zu testen und ab 2022 FINK als Produkt des IT-Planungsrates aufzunehmen.
Zudem beauftragte der IT-Planungsrat die FITKO im Rahmen von "FIT-Connect“ mit weiteren Ausarbeitungen zur Antragsübertragungsarchitektur und –infrastruktur, die im Dezember von den Abteilungsleitern abschließend diskutiert werden soll.
IT-Planungsrat unterstützt registerübergreifendes Identitätsmanagements
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Registermodernisierung wird die Steuer-Identifikationsnummer als zentrales und übergreifendes Ordnungsmerkmal in der Verwaltung eingeführt. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen entlastet werden. Eine erneute Angabe von Daten und Nachweisen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen, entfällt. Der IT-Planungsrat begrüßte daher grundsätzlich den Gesetzentwurf des Bundes und bekräftigt seine Absicht, die Umsetzung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements aktiv zu unterstützen. Das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung erhielt den Auftrag, bei der Erarbeitung eines Zielbildes für eine modernisierte Registerlandschaft auch ggf. erforderliche Weiter- und Neuentwicklungen zur bestehenden Referenzarchitektur in den Blick zu nehmen.
Über den IT-Planungsrat
Der IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzerorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.
Über die FITKO
Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrates. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Als kleine agile Organisation mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrates zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.