Der OZG-Prozess ist positiv zu bewerten
Namensartikel 14.12.2022
Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter blickt zurück auf fünf Jahre OZG-Umsetzung und zieht sein Fazit.
Regelmäßig wird man dazu aufgefordert, die Software eines Computers, Laptops oder Mobiltelefons zu aktualisieren. Das Update schließt Sicherheitslücken, ermöglicht zusätzliche Funktionen und erhöht die Nutzerfreundlichkeit. Ohne die notwendige Installation ist jede digitale Anwendung schnell veraltet und nicht mehr auf dem neuesten Stand, also nicht mehr "up-to-date". Updates stehen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und sichern den langfristigen Erfolg digitaler Anwendungen. Aus diesem Grund sind die besten digitalen Anwendungen niemals vollständig abgeschlossen, denn im Hintergrund wird bereits an der nächsten Version gearbeitet. In diesem Sinne wird auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung niemals abgeschlossen sein – auch wir arbeiten immer schon am nächsten Update.
Das erste große Update erfuhr die digitale Verwaltung in Deutschland im Jahr 2017 mit der Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Heute können wir feststellen: Der im Rahmen der OZG-Umsetzung gestartete Digitalisierungsprozess ist das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik. Die von 2020 bis 2022 bereitgestellten Konjunkturmittel in Höhe von 3 Mrd. Euro haben - auch wenn sie nur zum Teil verausgabt wurden - bei der Verwaltungsdigitalisierung zusätzliche Impulse gesetzt und die Bedeutung des Vorhabens unterstrichen. Fünf Jahre später ist es an der Zeit für einen Rückblick und eine Bilanz.
Digitalisierung von Leistungen und Aufbau einer OZG-Infrastruktur
Wir müssen festhalten, dass die gesetzliche Verpflichtung, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern auch digital über Verwaltungsportale anzubieten, nicht erreicht wird.
Der Bund hat seine Verpflichtungen aus dem OZG im Wesentlichen erfüllt – leistungsfähige und interoperable OZG-Infrastrukturen stehen im Wesentlichen bereit. Das Bundesportal und die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, sind etabliert; sie bieten einen sicheren und einfachen Zugang zur digitalen Verwaltung und werden stetig weiterentwickelt. Der Aufbau des Portalverbunds wird zeitnah abgeschlossen. Zu den meisten der priorisierten 115 OZG-Bund-Leistungen wird bis Jahresende mindestens eine Verwaltungsleistung digital angeboten. Derzeit ist im OZG-Digitalisierungsprogramm Bund zu 87 der priorisierten 115 OZG-Bund-Leistungen mind. ein Onlinedienst verfügbar. Im OZG-Digitalisierungsprogramm Föderal liegt der Großteil der zu digitalisierenden OZG-Leistungen. Hier liegt man hinter dem Zeitplan. Doch auch in diesem Digitalisierungsprogramm haben wir einiges geschafft – vom Elterngeld digital, über den digitalen ALGII-Antrag bis hin zum bundesweit ausgerollten Online-Antrag für BAföG digital. Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran.
Bei den Bürgerinnen und Bürgern ist der Wandel, den man sich 2017 mit dem OZG erhofft hat, noch nicht deutlich genug spürbar – das ist uns klar. Jedoch wurde mit der OZG-Umsetzung viel bewegt, auch über die Etablierung einer OZG-Infrastruktur und Digitalisierung von Verwaltungsleistungen hinaus.
Neue Formen der Zusammenarbeit etabliert
Der Fokus unserer Bilanz sollte nicht nur auf den quantitativ messbaren Erfolgen liegen, wir wollen auch die qualitativen Erfolge betonen. Komplexe föderale Strukturen, unterschiedliche Digitalisierungsstände und die Heterogenität der IT-Landschaft fordern Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Vor 2017 gab es weder Strukturen noch eine Kultur, die eine digitale Transformation der deutschen Verwaltung zugelassen hätte. Die im Rahmen der OZG-Umsetzung angestoßene arbeitsteilige Umsetzung war richtig und wichtig – zum Beispiel die Themenfeldstruktur in Tandemführung (Land, Bundesressort), das föderale IT-Architekturboard und das "Einer für Alle"-Prinzip. Damit haben wir eine neue Form der Zusammenarbeit erprobt und eine Arbeitsstruktur in Bund-¬Länder-Projekten etabliert, auf der auch über das OZG hinaus aufgesetzt werden kann. Diese Strukturen gilt es nun fortzuführen.
Nutzerorientierung in den Fokus gerückt
Wir haben zügig mit Beginn der OZG-Umsetzung die Nutzerorientierung als oberstes Prinzip der Verwaltungsdigitalisierung ausgerufen – und damit eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Digitale Verwaltung wird nicht mehr nur aus Verwaltungssicht gedacht, sondern soll konsequent den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer dienen. Unsere Online-Anträge sind effizient, einfach, sicher. Für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungsmitarbeitende. Mit den Digitalisierungslaboren wurde eine Innovation erprobt und etabliert: mit agilen Arbeitsweisen werden Verwaltungsprozesse überarbeitet, die Bürgerperspektive in den Fokus gerückt und gemeinsam mit Nutzerinnen und Nutzern anwenderfreundliche Lösungen erarbeitet. Rund 70 Digitalisierungslabore haben stattgefunden. Das Format ist heute auch über die OZG-Umsetzung hinaus im Einsatz.
In der Krise Verantwortung übernommen
Die vergangenen Jahre waren stark von Krisen geprägt, wie wir alle gespürt haben. In diesen Krisenfällen haben wir im Rahmen der OZG-Umsetzung schnell reagiert. In Express-Verfahren haben wir u.a. Leistungen zum Infektionsschutz digitalisiert und die Corona-Überbrückungshilfen online zugänglich gemacht. 2022 haben wir das Hilfe-Portal Germany4Ukraine aufgesetzt. Damit haben wir gezeigt: Wenn es drauf ankommt, sind wir schnell handlungsfähig und sehen die Digitalisierung als den Weg zu schnellen Lösungen.
Fundament für eine digitale Zukunft gelegt
Das OZG war der Startschuss für einen nachhaltigen Wandel. Alle OZG-Umsetzenden in Bund, Ländern und Kommunen haben gemeinsam ein robustes Fundament für zukünftige Digitalisierungsarbeit gelegt. Aus den "Lessons Learned" ziehen wir nun Schlussfolgerungen, mit einem Folgegesetz wird die OZG-Umsetzung in eine dauerhafte Form überführt. Die OZG-Umsetzung wird mit dem 31.12.2022 nicht abgeschlossen sein. Die Digitalisierung der Verwaltung bleibt über 2022 hinaus eine Dauer- und Querschnittsaufgabe, die Politik und Fachlichkeit langfristig und umfassend beschäftigen wird.
2023 wird ein ereignisreiches Jahr
Im Jahr 2023 folgt das nächste große Update für die digitale Verwaltung. Wir werden mit dem OZG-Folgegesetz ("OZG 2.0") den Aufbau langfristig tragfähiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung verstetigen. Viele Digitalisierungsprojekte befinden sich schon heute auf der Zielgeraden und werden im kommenden Jahr umgesetzt sein. Obwohl wir nicht alles erreicht haben, was sich mit Beschluss des Onlinezugangsgesetzes 2017 erhofft wurde, bin ich als IT-Beauftragter der Bundesregierung stolz auf das gemeinsam Erreichte: Die deutsche Verwaltung hat bewiesen, dass sie mutig und innovativ agieren kann. Die Modernisierung der deutschen Verwaltung ist in vollem Gange!