Der FIT-Store: Ein Blick hinter die Kulissen
Namensartikel 17.01.2022
Wie funktioniert der FIT-Store auf rechtlicher und organisatorischer Ebene? FIT-Store-Koordinatorin Mareike Banaszak berichtet in ihrem Gastbeitrag von ihren Aufgaben und Herausforderungen.
Der im Auftrag des IT-Planungsrates unter Federführung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) etablierte "FIT-Store" ermöglicht für die Verwaltung die Nachnutzung von betriebsbereiten Onlinediensten zu standardisierten Vertragsbedingungen. Damit steht der FIT-Store ganz im Zeichen des Prinzips "Einer für Alle" (EfA), das die ressourcensparende und flächendeckende Nachnutzung von Onlineservices bedeutet.
Wir als FITKO schließen mit dem anbietenden Land einen standardisierten Software as a Service (SaaS) Vertrag, stellen die Leistung in den FIT-Store und übernehmen das Marketing. Interessierte Länder können dann die jeweilige Leistung bei uns einkaufen und nachnutzen. Wir schließen mit ihnen ebenfalls einen standardisierten SaaS-Nachnutzungsvertrag.
Als Juristin betreue ich den FIT-Store und damit einen wichtigen Teil der rechtlichen Dimension der Nachnutzung von digitalen Verwaltungsleistungen. Im FIT-Store sollen Angebot und Nachfrage zu digitalen Leistungen zusammenkommen. Hierzu berate ich anbietende als auch an der Nachnutzung von Leistungen interessierte Länder hinsichtlich der Verträge und begleite diese bis zum Vertragsabschluss.
Die Vertragsabwicklung über den FIT-Store erfolgt aktuell manuell und über ein Funktionspostfach, was auch ganz gut klappt. Mit ersten betriebsbereiten Leistungen können so wertvolle Erfahrungen gesammelt werden und in die Verbesserung von Prozessen, Vorgaben etc. einfließen. Dies ist eine gute Grundlagenarbeit für die voraussichtlich steigende Anzahl an angebotenen Leistungen und den darauffolgenden Nachnutzungsprozessen.
Um sich für die Herausforderungen der quantitativen Nachnutzung gut aufzustellen und die Zukunftsfähigkeit des FIT-Stores zu gewährleisten, bedarf es einer Weiterentwicklung des FIT-Stores über die manuelle Vertragsabwicklung hinaus.
Startschuss des FIT-Stores im neuen anbieteroffenen Marktplatz
FITKO Logo (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Mit Beschluss des IT-Planungsrats vom 29. Oktober 2021 ist der Startschuss für das Projekt "automatisierter, anbieteroffener Marktplatz für digitale Leistungen" gefallen. Die FITKO als neutrale Instanz für die Nachnutzung von digitalen Verwaltungsleistungen wird mit dem FIT-Store im neuen anbieteroffenen Marktplatz vertreten sein. Ziel des Marktplatzes als technische Lösung ist es, die aktuelle manuelle Vertragsabwicklung vom Vertragsschluss über die Bereitstellung / Konfiguration bis zur Zahlungsabwicklung zu automatisieren. Das Projekt wird von der govdigital eG in Zusammenarbeit mit der FITKO vorangetrieben und soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden. Der Marktplatz wird auch nach der OZG-Umsetzung eine bedeutende Rolle für die Nachnutzung spielen.
Ziel des Projektes ist die flächendeckende Nachnutzung von EfA-Leistungen bis in die Kommunen, damit diese alle OZG-Leistungen als digitale Services ihren Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen können.
Wenn also alle Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel sich und ihr Auto online ummelden und ihre Baugenehmigung online beantragen können, wäre dies der magische Moment, in dem das Ziel des Projekts erreicht ist.
Organisatorische Voraussetzungen für die flächendeckende Nachnutzung
Die organisatorische Dimension der Nachnutzung ist eine große Herausforderung. Damit Leistungen aus dem FIT-Store flächendeckend nachgenutzt werden können, sind die organisatorischen Voraussetzungen für den Leistungsaustausch von den Ländern zu schaffen.
Unter Voraussetzungen fällt neben der Schaffung der Strukturen für den Leistungsaustausch, dass Ansprechstellen geschaffen und benannt werden, die mit entsprechendem Know-how den Leistungsaustausch vertraglich organisieren. Diese Ansprechstellen sind für die Nachnutzung essenziell und werden auch nach der OZG-Umsetzung weiterhin von großer Wichtigkeit sein.
80 Prozent aller OZG-Leistungen sind im kommunalen Vollzug. Die Leistungen aus dem FIT-Store sollen daher auch die rund 11.000 Kommunen in Deutschland flächendeckend erreichen. Mit Beschluss (2021/38) empfiehlt der IT-PLR allen Ländern, die Voraussetzungen für einen Weg, wie Leistungen aus dem FIT-Store in die Kommunen kommen, festzulegen. Indem die FITKO Kooperationspartnerin beim NRW-Kooperationsmodell wird und durch ihre geplante Mitgliedschaft bei der govdigital eG, werden weitere Nachnutzungsstrukturen mit dem Ziel einer 100 Prozent flächendeckenden Nachnutzungsmöglichkeit von FIT-Storeleistungen bis in die Kommunen geschaffen.
Die Seite onlinezugangsgesetz.de veröffentlicht an dieser Stelle regelmäßig Gastbeiträge. Diese geben einen persönlichen Einblick in die Prozesse und Projekte rund um die OZG-Umsetzung. Es handelt sich um die Meinungen und Eindrücke der jeweiligen Akteurinnen und Akteure. Sie entsprechen nicht notwendigerweise der Meinung des BMI.